1. zur Navigation
  2. zum Inhalt

    November 2008

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir möchten Sie in diesem Monat besonders auf unsere Entscheidung vom 02.10.2008 aufmerksam machen:

    Arbeitsgericht München erklärt Kündigung eines Siemens-Managers wegen Schmiergeldzahlungen für unzulässig

    Mit seiner Entscheidung vom 02. Oktober 2008 - 13 Ca 17197/07 - stellt das Arbeitsgericht München erstmals fest, dass die Kündigung eines untergeordneten Siemens-Managers, der in die Schmiergeld-Affäre des Konzerns verwickelt sein soll, unwirksam ist. Der Angestellte arbeitete drei Jahre für den Konzern in Saudi-Arabien. Er erhielt mehrfach von seinem Arbeitgeber Geld als "Bonuszahlungen" auf sein Privatkonto überwiesen. Das Geld sollte er anschließend abheben und an seinen Vorgesetzten in bar zurückzahlen. Die Beträge wurden sodann offensichtlich von dem Vorgesetzten verwendet, z.B. zum Eintreiben von Forderungen bei Geschäftspartnern. Siemens kündigte daraufhin dem Angestellten fristlos. Das Arbeitsgericht München hat die Kündigung jedoch als unwirksam erachtet, weil sie treuwidrig ist und gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens verstößt. Dafür sprechen insbesondere, dass der Konzern das Verhalten, dass er seinem Manager nun vorwirft, selbst veranlasst oder jedenfalls geduldet hat. Es handelt sich deshalb um ein Grundsatzurteil, dass bei der Aufklärung der "Schwarzen Kassen" bei Siemens oder anderen Unternehmen noch wesentliche Bedeutung haben wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    Bernhard Steinkühler
    Rechtsanwalt

    brln-stkl 2012-02-09 wid-13 drtm-bns 2012-02-09