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    April 2007

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    auch in diesem Monat möchten wir Sie auf aktuelle Urteile und Gesetzesänderungen hinweisen.

    1. Altergrenze bei Piloten ist rechtmäßig

    Das Arbeitsgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 14.03.2007 (6 Ca 7405/06) festgestellt, dass eine in einem Tarifvertrag vorgesehene Altersgrenze, nach der eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Piloten bei der Lufthansa mit Erreichen des 60. Lebensjahres vorgesehen ist, keine unzulässige Altersdiskriminierung nach dem AGG darstellt.

    Die tarifliche Altersgrenze ist nach Ansicht des Arbeitsgerichts Frankfurt sachlich gerechtfertigt.

    Das legitime Ziel der Regelung liege im Schutz von Leib und Leben der Besatzung, der Passagiere und der Menschen in den überflogenen Gebieten.

    2. Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einrichtung einer Beschwerdestelle

    Das Arbeitsgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 20.02.2007 (9 BV 3/07) entschieden, dass dem Betriebsrat in Zusammenhang mit der Errichtung einer Beschwerdestelle nach dem AGG kein Mitbestimmungsrecht zusteht. Ein solches Mitbestimmungsrecht folge insbesondere nicht aus § 78 Abs. 1 Nr.1 BetrVG, nach dem die Gestaltung des Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterliegt.

    Das Arbeitgericht Hamburg geht jedoch davon aus, dass bei einer Einrichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 AGG die Gestaltung der Ordnung des Betriebes nicht berührt wird.

    Dieses Urteil weicht von der Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 23.10.2006 (21 BV 960/60) ab.

    3. Arbeitnehmer haftet nicht für Arbeitsplatzverlust des Kollegen

    Wer seinen Arbeitsplatz durch Abfindungsvergleich aufgibt, kann von seinen ehemaligen Kollegen keinen Schadenersatz wegen Verlustes des Arbeitsplatzes verlangen.

    Dem Verfahren ging voraus, dass ein ehemaliger Kollege schriftlich erklärt hatte, der Kläger habe sich ehrverletzend über seinen Vorgesetzten geäußert. Dies nahm die ehemalige Arbeitgeberin zum Anlass, das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger fristlos, hilfsweise ordentlich, zu kündigen. In dem Kündigungsschutzverfahren einigte sich der Kläger mit der Arbeitgeberin auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung.

    Im Anschluss daran verlangte der Kläger von seinem ehemaligen Kollegen, dass dieser ihm den durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses künftig entstehenden Schaden ersetze. Dessen Falschinformation über den Kläger habe das Vertrauen zur Arbeitgeberin zerstört.

    Das LAG Schleswig - Holstein hat mit Urteil vom 30.01.2007 (2 Sa 399/06) eine Schadensersatzpflicht des Kollegen jedoch verneint. Das Handeln des Arbeitskollegen sei nicht kausal für den begehrten Schadensersatz, da sich der Kläger durch den Vergleich mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einverstanden erklärt habe. Er ist deshalb selbst für einen eventuellen Schaden wegen des Arbeitsplatzverlustes verantwortlich.

    4. Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses

    Ein Berufsausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit (§ 21 Abs. 1 Satz 1 BBiG).

    Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.03.2007 (9 AZR 494/06) entschieden, dass sich das Ausbildungsverhältnis nicht über die vereinbarte Zeit hinaus bis zu dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung verlängert, wenn die Prüfung erst später stattfindet. Das Berufsausbildungsgesetz sieht für diesen Fall keine automatische Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses vor.

    5. Bundestag beschließt die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre

    Der Bundestag hat am 09.03.2007 die schrittweise Anhebung des Renteneintrittalters von 65 auf 67 Jahre beschlossen. Hiervon sind alle Geburtsjahrgänge ab dem Jahr 1947 betroffen.

    Eine Ausnahme von der Anhebung des Renteneintrittsalters ist für Versicherte mit mindestens 45 Pflichtbeitragsjahren vorgesehen. Dieser Personenkreis kann weiterhin mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

    Nach der Neuregelung wird das Regelrentenalter ab dem Jahr 2012 bis zum Jahr 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahren angehoben. Die neue Regelaltersgrenze von 67 Jahren wird erstmals für Geburtsjahrgänge ab 1964 gelten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Kati Kunze
    Rechtsanwältin

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